Caritasverband Mannheim e.V.
B 5, 19a
68159 Mannheim
Telefon (06 21) 1 26 02-0
Telefax (06 21) 1 26 02-88
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Mitglieder des Caritasverband Mannheim e.V.
Der Caritasverband Mannheim e.V. hat persönliche und korporative Mitglieder. Alle Mitglieder des Caritasverband Mannheim e.V. sind zugleich Mitglieder des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. und des Deutschen Caritasverbandes e.V.
Persönliche Mitglieder
Derzeit wirken ca. 1.500 Personen als Mitglied an der Erfüllung des Auftrages der Caritas der katholischen Kirche mit. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 12,-- und ist als Spende abzugsfähig.
Korporative Mitglieder
Korporative Mitglieder sind Träger von Einrichtungen und Diensten, die nach Satzungszwecken Aufgaben der Caritas der katholischen Kirche erfüllen. Derzeit sind folgende Einrichtungen korporative Mitglieder im Caritasverband Mannheim e.V.:
- Alle Pfarrgemeinden des Stadtdekanates Mannheim
- Theresienkrankenhaus - St.Hedwig-Klinik GmbH
- Ursulinengymnasium (Staatl. Anerkanntes Gymnasium)
- St. Anton e.V. (Kinderheim)
- Luisen-Stephanien-Haus (Schifferkinderheim)
- St. Josef (Kinderheim)
- Katholische Kindergärten
- Fairkauf gGmbH
- ad laborem gGmbH
- Arbeit für alle e.V.
- Förderband e.V.
- Marienhaus (Betreutes Seniorenwohnen der Franz-Völker-Stiftung)
- Katholisches Bürgerhospital (Altenheim)
- Katholische Sozialstation Alphonsa Maria Eppinger
- Katholische Sozialstation Nord-Ost e.V.
- Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
- Caritaskonferenzen (Helfergruppen)
- Kolpinghaus e.V.
- Kreuzbund e.V.
- Veritas e.V.
- Malteser Hilfsdienst e.V.
Mitgliederversammlung
An der Spitze des Verbandes steht die Mitgliederversammlung, die gemäß den Regelungen des BGB für eingetragene Vereine juristisch der Souverän des Verbandes ist und alle zwei Jahre zusammentritt.
Der Mitgliederversammlung obliegen die Entscheidungen über Fragen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung und die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Mitgliederversammlung Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks beschließen. Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers entgegen, genehmigt die Jahresrechnung und entlastet den Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt die Beisitzer in den Vorstand.
